§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte sind als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Der Intensivlehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für ihre neuen, komplexen und interessanten Aufgaben im Unternehmen.
Dauer:

2 Tage

Abschluss: Teilnahmezertifikat
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen auf unserer Website ausschließlich Cookies, die essenziell für den Betrieb der Seite sind. Weitere Cookies, insbesondere solche für Marketing-, Tracking- und Werbezwecke, setzen wir nicht ein.