Muss bei Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Asbestzementprodukten gearbeitet werden, fordert die TRGS 519 als Aufsicht eine "sachkundige" Person. Die Sachkunde umfasst eine fachliche Ausbildung, Erfahrung und besondere Kenntnisse im Umgang mit Asbest sowie detailliertes Wissen bezüglich Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.

Der Nachweis dieser Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen – wie dem hier angebotenen – erbracht.

Der Erwerb der Sachkunde nach den Anlagen 4A, 4B und 5 ist hier mit eingeschlossen.

Themenschwerpunkte:
  • Eigenschaften, Gesundheitsgefahren und Verwendung von Asbest bzw. As-bestzementprodukten, hier zusätzlich UE für ASI-Arbeiten geringen Umfangs
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen, ergänzend Vermittlung der Themen nach Ziffer 5 des Lehrgangskonzeptes A, Beispiele aus der aktuellen BGI 664 und Abfallbehandlung
  • Abfallbeseitigung
Lernziele:

Erwerb der geforderten Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs (TRGS 519, Anlage 4C)

Angewandte Methoden:

Vortrag, Lehrgespräch, Diskussion, Fall- und Praxisbeispiele, Gruppenarbeit

Zielgruppe: Aufsichtspersonen sowie Mitarbeiter, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-arbeiten durchführen, bei denen Asbest freigesetzt werden kann.
Zulassungsvoraussetzungen:

Keine

Dauer:

2 Tage

Abschluss: Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine amtl. Prüfung nachgewiesen. Teilnahmezertifikat
Termine / Preise / Ort: auf Anfrage
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