Drucken

Durch Änderungen im Gefahrstoffrecht sind die früher unbegrenzt gültigen Sachkundenachweise im Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen nur noch für die Dauer von sechs Jahren gültig. In der Folge verfallen ab dem 30. Juni 2016 alle vor dem 01. Juli 2010 erworbenen Sachkundenachweise.

Wird vor Ablauf der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, so verlängert sich diese um weitere sechs Jahre.