Die Teilnehmer erwerben wesentliches Grundwissen für den Brandschutz gem. den rechtlichen Grundlagen (§10 Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Informationen 205-023 (BGI/GUV-I 5182)).
Aus dem Inhalt:
- Grundzüge des Brandschutzes,
- betriebliche Brandschutzorganisation,
- Gefahr durch Brände,
- betriebliche Brandschutzeinrichtungen wie Alarm- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen,
- Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
- Einsatz von Löschmitteln entsprechend der Brandklassen,
- Verhalten im Brandfall,
- Praktische Übung im Umgang mit Handfeuerlöschern
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Dauer: |
4 UE Grundausbildung (+2 UE betriebsspezifisch)
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Abschluss: |
Teilnahmezertifikat |