Die Teilnehmer erwerben wesentliches Grundwissen für den Brandschutz gem. den rechtlichen Grundlagen (§10 Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Informationen 205-023 (BGI/GUV-I 5182)).

Aus dem Inhalt:

  • Grundzüge des Brandschutzes,
  • betriebliche Brandschutzorganisation,
  • Gefahr durch Brände,
  • betriebliche Brandschutzeinrichtungen wie Alarm- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen,
  • Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
  • Einsatz von Löschmitteln entsprechend der Brandklassen,
  • Verhalten im Brandfall,
  • Praktische Übung im Umgang mit Handfeuerlöschern
Dauer:

4 UE Grundausbildung (+2 UE betriebsspezifisch)

Abschluss: Teilnahmezertifikat
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