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§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Sicherheitsbeauftragte sind als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und der betrieblichen Führungsebene ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Der Intensivlehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für ihre neuen, komplexen und interessanten Aufgaben im Unternehmen.
Dauer:

2 Tage

Abschluss: Teilnahmezertifikat